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Malta als Steuerstandort: Legal. Effizient. EU-konform.
Malta zählt zu den attraktivsten EU-Jurisdiktionen für Unternehmens- und Investorenbesteuerung. Mit einem transparenten Körperschaftsteuersystem, einem etablierten Rückerstattungsmodell und der Möglichkeit zur Gruppenbesteuerung (Fiscal Unit) bietet der Standort echte steuerliche Vorteile — ohne Offshore-Risiken.
- Körperschaftsteuersatz: 35 % offiziell – 5 % effektiv möglich
- Wahl zwischen: Tax Refund & Fiscal Unit Modell
- Non-Dom-Status & Flat-Tax-Programme für Privatpersonen
- Holding-Strukturen mit Beteiligungsbefreiung
- Volle EU-Kompatibilität & Doppelbesteuerungsabkommen
Unsere Leistungen im Bereich Steuern in Malta
Wir strukturieren Ihre steuerliche Aufstellung in Malta – strategisch, rechtssicher und angepasst auf Ihre Ziele.
Strukturierung & Fiscal Unit
Wir entwickeln steuerlich optimierte Unternehmensstrukturen – inklusive Beratung zur Bildung einer Fiscal Unit mit zentraler Steuerabwicklung und reduzierter Belastung.
Non-Dom & Flat-Tax Modelle
Für vermögende Privatpersonen prüfen und realisieren wir steuerlich vorteilhafte Wohnsitzprogramme wie das Global Residence Programme oder pauschale Flat-Tax-Lösungen.
Compliance & Reporting
Wir übernehmen Ihre steuerlichen Meldepflichten, erstellen Jahresabschlüsse und übernehmen die Kommunikation mit dem maltesischen Finanzamt und dem MBR.
Tax Refund Beratung
Wir begleiten Sie bei der optimalen Anwendung des 6/7-Rückerstattungsmodells, inklusive Antragsverfahren, Zeitrahmen und Integration in Ihre Unternehmensstruktur.
Holding & Beteiligungen
Wir gestalten Holdingstrukturen, mit denen Sie internationale Beteiligungen steuerlich effizient bündeln und von der Beteiligungsbefreiung in Malta profitieren können.
Doppelbesteuerung vermeiden
Wir nutzen Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnungssysteme, um Ihre Dividenden national und international steuerlich effizient abzusichern.
Refund vs. Fiscal Unit: Vergleich der beiden Modelle
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Modell
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Effektivsatz
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Vorteile
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Eignet sich für
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Tax Refund Modell
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ca. 5%
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Rückerstattung auf Gesellschafterebene
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Klassische Holding-Strukturen
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Fiscal Unit Modell
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ca. 5%
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Keine Rückerstattung nötig, einheitliche Versteuerung
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Konzernstrukturen, Beteiligungen
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Das Fiscal-Unit-Modell bringt Zeitersparnis und administrative Vereinfachung – ideal bei verbundenen Unternehmen mit vergleichbarem Geschäftsjahr und Inlandsbezug.
Steuerlich präzise und international strukturiert – von Refund bis Wohnsitzmodell rechtssicher gelöst.
Unternehmer und Investoren
die internationale Unternehmensstrukturen steuerlich effizient gestalten oder nach Malta verlagern möchten.
Start-ups und KMUs
die ihren Hauptsitz oder eine Tochtergesellschaft in Malta aufbauen und von steuerlichen Vorteilen profitieren wollen.
Vermögende Privatpersonen
die an einer Wohnsitzverlagerung nach Malta interessiert sind und steuerlich begünstigte Non-Dom-Modelle nutzen möchten.
Familienholdings und Beteiligungsgesellschaften
die steuerlich optimierte Strukturen zur Vermögenssicherung und Nachfolgeplanung suchen.
Internationale Unternehmensgruppen
die durch die Bildung einer Fiscal Unit von konsolidierter Besteuerung und vereinfachten Strukturen profitieren möchten.
Unsere Stärken
Was uns besonders macht: fundiertes Fachwissen, vernetztes Denken und individuelle Betreuung – für Lösungen, die wirklich passen.
Doppelstrategie: Refund & Fiscal Unit
Wir beherrschen beide Modelle und beraten individuell, welche Struktur für Ihre Unternehmensziele am sinnvollsten ist.
Deutschsprachige Steuerberatung vor Ort
Persönliche Betreuung durch deutschsprachige Experten in Malta – ohne Übersetzungsverluste, mit maximaler Klarheit.
Expertise im Tax Refund Verfahren
Wir kennen Anforderungen und Fristen des Rückerstattungssystems – für schnelle, reibungslose Auszahlungen.
Erfahrung mit Holdingstrukturen
Ob reine Beteiligung oder operative Tochtergesellschaft: Wir strukturieren und optimieren Ihre Holding in steuerlicher Bestform.
Substanzkonforme Gestaltung
Wir sichern Ihre Steuerstruktur durch echte Substanz – mit lokalem Director, Office und allen regulatorischen Anforderungen.
Steuervoranfragen & Planungssicherheit
Bei Bedarf holen wir ein „Advanced Revenue Ruling“ für Ihre Holding ein – für maximale Rechtssicherheit bei langfristiger Planung.
So funktioniert's
Die Systematik der Malta Holding
Sie ermöglicht die Nutzung attraktiver Rückerstattungsmodelle, Beteiligungsbefreiungen sowie eine effektive Trennung von operativen Einheiten und Vermögenswerten. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen die Voraussetzungen, Funktionsweise und steuerlichen Vorteile dieses Modells – rechtlich fundiert, international kompatibel und praxiserprobt.
Qualifizierte Beteiligung (“Participating Holding”)
Eine maltesische Holding qualifiziert sich als „participating holding“, wenn sie mindestens 5 % der Anteile einer ausländischen Gesellschaft hält – insbesondere mit Stimmrecht, Dividendenanspruch oder Liquidationserlös. Auch unter 5 % kann eine Beteiligung qualifizieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Missbrauchsregeln & Voraussetzungen
Für Beteiligungen nach dem 1. Januar 2007 gelten zusätzliche Bedingungen: Die ausländische Gesellschaft muss entweder
- in der EU ansässig sein,
- mit mindestens 15 % besteuert werden oder
- keine mehrheitlich passiven Einkünfte haben.
Tätigkeiten der Malta Holding
Die Holding kann weit mehr als nur Anteile halten:
- Beteiligungen in- und außerhalb Maltas
- Finanzierungen & IP-Verwaltung
- Immobilienverwaltung
- Beratung & Managementleistungen
- Handelsaktivitäten
Diese Flexibilität macht die Struktur vielseitig einsetzbar.
Ausschüttungen an Gesellschafter
Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an nicht in Malta ansässige Gesellschafter sind in der Regel quellensteuerfrei – eine wichtige Grundlage für steuerneutrale Ausschüttungen.
Exit-Strategie & Anteilsveräußerung
Der Verkauf oder die Liquidation der Malta Holding ist für ausländische Gesellschafter steuerfrei, sofern kein maltesisches Immobilieneigentum gehalten wird – ein idealer Exit-Kanal.
Substanzanforderungen
Passive Holdings benötigen keine umfangreiche Substanz. Für aktive Managementrollen oder EU-Richtlinienvorteile sind ein ortsansässiger Director, Company Secretary und Büroinfrastruktur erforderlich.
Besteuerung & Rückerstattung
- Standardsteuersatz: 35 %
- Rückerstattung für ausländische Gesellschafter:
- 6/7 (30 %) bei operativen Gewinnen
- 5/7 bei passivem Einkommen (Zinsen, Lizenzen)
- Effektivsteuerlast: ab 5 %
In Kombination mit einer „participating holding“ häufig steuerfrei.
Steuervoranfrage (Advanced Revenue Ruling)
Zur Sicherheit kann bei der Steuerbehörde eine Vorab-Auskunft eingeholt werden, ob eine Beteiligung als „participating holding“ gilt. Gültigkeit: 5 Jahre mit Verlängerungsoption – ideal zur Planungsabsicherung.
Wie wir Ihnen helfen
Unser 3-Schritte-Prozess für Ihre maßgeschneiderte Lösung
Unser Prozess ist klar und effizient: In drei Schritten entwickeln wir eine maßgeschneiderte, rechtssichere Lösung für Ihr Unternehmen – von der Analyse über die Strategieentwicklung bis hin zur Umsetzung und Betreuung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um steuerliche und rechtliche Vorteile zu sichern.
Erstgespräch
Sie schildern uns Ihr Anliegen –
wir analysieren Ihre Ausgangssituation
und prüfen realistische Optionen
für Struktur, Steuer und Standort.
Strategie
Gemeinsam entwickeln wir ein maßgeschneidertes Konzept: ob Firmengründung, Steueroptimierung oder Lizenzstruktur – rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll.
Umsetzung
Sie schildern uns Ihr Anliegen –
wir analysieren Ihre Ausgangssituation
und prüfen realistische Optionen
für Struktur, Steuer und Standort.
Möchten Sie mit unserem Experten sprechen? Kontaktieren Sie uns.
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Unsere Kundenfragen
Unsere Mandanten stellen oft ähnliche Fragen – hier finden Sie kompakte, fundierte Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um Firmengründung, Steuerstrukturierung und den Weg nach Malta.
Im Refund-Modell erfolgt die Erstattung auf Gesellschafterebene. Bei der Fiscal Unit wird der Gewinn zentral bei der Holding versteuert – ohne Rückerstattung.
In der Regel 6–9 Monate nach Einreichung eines vollständigen Antrags.
Die Muttergesellschaft muss in Malta ansässig sein, mindestens 95 % der Tochter besitzen und alle Firmen müssen dasselbe Geschäftsjahr haben.
Ja, sofern Sie in Malta ansässig sind, aber Einkünfte aus dem Ausland nicht ins Land transferieren, sind diese steuerfrei.
Im Refund-Modell entsteht ein Anspruch auf Rückerstattung, der die Doppelbesteuerung neutralisiert.
Weitere Fragen?
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an – wir helfen Ihnen persönlich und diskret weiter.
kresse@kresse-law.com
Telefon
+356 9944 8195
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