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Strukturiert gründen. International wachsen.
Wer in Malta expandiert oder neue Wege für Family Office, Investmentstrukturen oder Lizenzierung sucht, trifft früh strategische Entscheidungen mit weitreichenden Folgen. Kontoeröffnung, Buchhaltung, Compliance und Strukturberatung – jede dieser Säulen muss sitzen.
- Begleitung bei internationalen Kontoeröffnungen und Zahlungsabwicklung
- Compliance, Audits & regulatorische Beratung aus einer Hand
- Strukturaufbau für Family Offices und Vermögensverwaltung
- Lizenzberatung für Finanzdienstleister, I-Gaming & regulierte Branchen
- M&A-Strategie, Gründung & Expansion – lokal wie international
KRESSE CORPORATE LTD (KCO) wurde von der Malta Financial Service Authority (MFSA) autorisiert als Company Service Provider der Klasse C (Autorisierungs-Nummer ID: KCL9).
Damit ist KCO berechtigt, alle CSP-Dienstleitungen anzubieten:
Unternehmensgründungen beim Malta Business Registry (MBR), Bereitstellung des eingetragenen Firmensitzes sowie Company Secretary- und Director-Services.
Unsere Leistungen im Bereich Firmengründung
Wir schaffen für Start-ups, internationale Holdings und etablierte Unternehmen die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen effizienter Finanzprozesse.
Gründungsberatung
Individuelle Analyse und Beratung zur optimalen Gesellschaftsform und -struktur, abgestimmt auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele.
Registered Office
Bereitstellung einer offiziellen Geschäftsadresse in Malta inkl. Postempfang, Dokumentenweiterleitung und rechtlicher Eintragung beim Malta Business Registry.
Directorship Services
Übernahme von Geschäftsführerfunktionen durch erfahrene, ortsansässige Direktoren, um die lokale Präsenz und Substanz Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Unternehmensgründung
Effiziente Gründung inkl. Erstellung und Einreichung aller Dokumente beim Malta Business Registry.
Company Secretary Services
Stellung eines qualifizierten Company Secretary zur Einhaltung gesellschaftsrechtlicher Pflichten und ordnungsgemäßer Unternehmensunterlagen.
Compliance und Verwaltung
Unterstützung bei gesetzlichen Anforderungen inkl. Erstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.
Mit KRESSE an Ihrer Seite vermeiden Sie Risiken, nutzen lokale Vorteile gezielt aus und bauen tragfähige Finanzstrukturen auf – rechtskonform, effizient und nachhaltig.
Start-ups & Gründer
die eine flexible EU-Gesellschaft mit internationalem Potenzial etablieren möchten.
KMU & Familienunternehmen
die Malta als strategischen Standort für Wachstum, Nachfolge oder Expansion nutzen wollen.
Internationale Investoren
die gezielt von Maltesischem Gesellschaftsrecht und steuerlichen Vorteilen profitieren möchten.
Finanz- & Krypto-Dienstleister
die eine regulierte Gesellschaftsform für Lizenzierungen benötigen.
iGaming- & Affiliate-Unternehmen
die von einer professionellen Struktur und lokalen Ansprechpartnern profitieren wollen.
Unsere Stärken
Was uns besonders macht: fundiertes Fachwissen, vernetztes Denken und individuelle Betreuung – für Lösungen, die wirklich passen.
Reibungslose Abwicklung mit MBR
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Malta Business Registry – von der Vorbereitung bis zur Eintragung.
Rechtlich fundierte Dokumentenerstellung
Unsere Experten erstellen und prüfen Gründungsurkunde, Satzung & weitere Unterlagen gemäß maltesischem Gesellschaftsrecht.
Sorglos-Service durch lokale Expertise
Mit deutschsprachiger Betreuung und Kenntnis der Anforderungen begleiten wir Sie effizient durch die Gründungsphase.
Ihre Voraussetzungen
Gründung einer Maltesischen Gesellschaft
Um eine Gesellschaft in Malta zu gründen, sind bestimmte rechtliche, steuerliche und organisatorische Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören die Wahl der passenden Gesellschaftsform, die Bereitstellung eines Registered Office, die Bestellung eines Company Secretary und die Erfüllung der steuerlichen und finanziellen Verpflichtungen gemäß maltesischem Recht.
Stammkapital
Das Mindeststammkapital beträgt 1.165 €, wobei mindestens 20 % (d.h. 233 €) bei Gründung eingezahlt werden müssen.
Anteilseigner
Eine maltesische Gesellschaft kann von mindestens einem (Ein-Personen-Gesellschaft) oder mehreren Anteilseignern gegründet werden, die sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können.
"Directors"
Es ist mindestens ein Director erforderlich, der entweder eine natürliche oder juristische Person sein kann.
"Company Secretary"
Jede Gesellschaft muss einen Company Secretary bestellen, der für die ordnungsgemäße Führung der Unternehmensunterlagen verantwortlich ist.
Registered Office
Ein eingetragener Firmensitz in Malta ist erforderlich, der als offizielle Geschäftsadresse dient.
Gesellschafterversammlungen
Neben der Jahreshauptversammlung sind regelmäßige Versammlungen des Verwaltungsrats erforderlich (mindestens vierteljährlich).
Jahresabschlüsse
Jahresabschlüsse müssen jährlich eingereicht werden, zusammen mit den fälligen Gebühren, die vom Stammkapital abhängen. Wir übernehmen die Erstellung und Einreichung der Abschlüsse.
Buchführung
Geschäftsbücher sind gemäß dem Companies Act 1995 zu führen und müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft widerspiegeln. Wir bieten umfassende Buchführungs-, Steuerberatungs- und Audit-Dienstleistungen an.
Gesellschaftsname
Der gewünschte Name muss dem Malta Business Registry zur Genehmigung vorgelegt werden.
Gesellschaftszweck
Die geplante geschäftliche Tätigkeit muss eindeutig beschrieben und in der Gründungsurkunde vermerkt werden.
Anteilseigner
- Anteilseigner aus der EU
- Beglaubigte Ausweiskopie bei natürlichen Personen
- Bei juristischen Personen:
- Gründungsurkunde + Gesellschaftsvertrag (beglaubigt)
- oder Good-Standing-Zertifikat bzw. Registerauszug
- Anteilseigner außerhalb der EU
- Zusätzlich:
- Eine vollständige Bankauskunft von einer etablierten Bank, direkt an die MFSA gerichtet
Directors
Für natürliche Personen: beglaubigte Ausweiskopie.
Für juristische Personen: die gleichen Unterlagen wie unter "Anteilseigner aus der EU"
Weitere Auskünfte
Je nach Fall können weitere Dokumente gefordert werden, z. B. ein polizeiliches Führungszeugnis für Anteilseigner oder Direktoren.
Ihre Voraussetzungen
Eintragung der Gesellschaft
Um eine Gesellschaft in Malta zu gründen, sind bestimmte rechtliche, steuerliche und organisatorische Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören die Wahl der passenden Gesellschaftsform, die Bereitstellung eines Registered Office, die Bestellung eines Company Secretary und die Erfüllung der steuerlichen und finanziellen Verpflichtungen gemäß maltesischem Recht.
Möchten Sie mit unserem Experten sprechen? Kontaktieren Sie uns.
Wie wir Ihnen helfen
Unser 3-Schritte-Prozess für Ihre maßgeschneiderte Lösung
Unser Prozess ist klar und effizient: In drei Schritten entwickeln wir eine maßgeschneiderte, rechtssichere Lösung für Ihr Unternehmen – von der Analyse über die Strategieentwicklung bis hin zur Umsetzung und Betreuung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um steuerliche und rechtliche Vorteile zu sichern.
Erstgespräch
Sie schildern uns Ihr Anliegen –
wir analysieren Ihre Ausgangssituation
und prüfen realistische Optionen
für Struktur, Steuer und Standort.
Strategie
Gemeinsam entwickeln wir ein maßgeschneidertes Konzept: ob Firmengründung, Steueroptimierung oder Lizenzstruktur – rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll.
Umsetzung
Sie schildern uns Ihr Anliegen –
wir analysieren Ihre Ausgangssituation
und prüfen realistische Optionen
für Struktur, Steuer und Standort.
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Unsere Kundenfragen
Unsere Mandanten stellen oft ähnliche Fragen – hier finden Sie kompakte, fundierte Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um Firmengründung, Steuerstrukturierung und den Weg nach Malta.
Nein. Die gesamte Gründung kann remote durchgeführt werden. Wir übernehmen alle Schritte vor Ort – inklusive Kommunikation mit dem Malta Business Registry und weiteren Behörden.
In der Regel zwischen 5 und 10 Werktagen – vorausgesetzt, alle erforderlichen Unterlagen liegen vollständig vor und die Namensprüfung verläuft reibungslos.
Die Kosten hängen vom gewünschten Leistungsumfang ab (z. B. Registered Office, Company Secretary, Directorship Services). Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Für Anteilseigner und Direktoren werden beglaubigte Ausweiskopien benötigt. Bei juristischen Personen sind Gründungsdokumente und ggf. ein Good-Standing-Zertifikat erforderlich. Für Nicht-EU-Anteilseigner wird zusätzlich eine Bankauskunft verlangt.
Ja, die Malta Limited ist äußerst flexibel einsetzbar – auch für Holdinggesellschaften, Lizenzmodelle oder geistiges Eigentum. Wir beraten Sie individuell zur optimalen Struktur.
Weitere Fragen?
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an – wir helfen Ihnen persönlich und diskret weiter.
kresse@kresse-law.com
Telefon
+356 9944 8195
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